AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dela Horizon LLC
§1 Geltungsbereich
Sofern Sie (nachfolgend: "Kunde") von Dela Horizon LLC, 7901 4th St N STE 300, St Petersburg, 33702 Florida, United States (nachfolgend: "Auftragnehmerin") Dienstleistungen in Anspruch nehmen, und/oder Beratungsverträge eingehen, und/oder Mailings beziehen, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart. Das Angebot der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.Die Inanspruchnahme ihrer Angebote ohne vorherige Anerkennung ihrer AGB gestattet die Auftragnehmerin nicht. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptiert die Auftragnehmerin nicht. Dies gilt auch, wenn sie der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung ausschließlich auf der Grundlage ihres Angebots, ihrer Auftragsbestätigung und ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Die Auftragnehmerin bietet ihren Kunden als Buchproduzentin insbesondere die Realisation von Buchprojekten an. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus ihren Angeboten. (2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, alle Termine und Leistungserbringungen dem Kunden gegenüber digital, videobasiert und telefonisch durchzuführen.(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Auftragnehmerin auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Der Kunde und die Auftragnehmerin sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen die Auftragnehmerin dem Kunden gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs vereinbart, wird diese als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht. (4) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von der Auftragnehmerin unverzüglich erbringen.
§ 3
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden.
§ 4
Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu überprüfen und gilt als akzeptiert, wenn der Kunde der Auftragsbestätigung nicht binnen 3 Werktagen widerspricht. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden und, wenn nicht anders vereinbart, mit Eingang der Anzahlungssumme am Konto der Auftragnehmerin laut Anzahlungsrechnung gilt der Auftrag als vom Kunden akzeptiert, wodurch ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin zustande kommt.
§ 5
Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
§ 6
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der durch die Auftragnehmerin erfolgten Auftragsbestätigung, Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens der Auftragnehmerin.
§ 7
Im Leistungsumfang der Buchprojekte sind inkludiert: ein Lektorat inkl. Korrektorat, zwei Feedbackschleifen und ein Schlusskorrektorat nach Buchsatz.
§ 8
(1) Alle Leistungen der Auftragnehmerin (insbesondere Manuskripte, aber auch Entwürfe, Grafiken und Reinzeichnungen) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen 7 Werktagen (bei "Speed Implementation" binnen 3 Werktagen) ab Eingang schriftlich per E-Mail und/oder Messenger freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung kann die vereinbarte Deadline nicht mehr garantiert werden, speziell, wenn dies öfter passiert. Sonderregelungen bedürfen der Schriftform.
(2) Die Auftragnehmerin kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
§ 9
Terminkoordination, Verzögerungen & Rücktrittsrechte:
(1) Verbindlichkeit von Terminen:
Alle Terminabsprachen, einschließlich Meetings, Interviewtermine und Abgabefristen für vom Kunden bereitzustellende Inhalte, sind verbindlich und schriftlich per Messenger oder E-Mail festzuhalten.
(2) Höhere Gewalt & unvorhersehbare Ereignisse:
Verzögern sich Leistungen der Auftragnehmerin aufgrund von Umständen, die diese nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, die mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbar sind), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Fristen verlängern sich entsprechend.
Dauert die Verzögerung mehr als zwei Monate, sind sowohl der Kunde als auch die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Verzug durch die Auftragnehmerin:
Befindet sich die Auftragnehmerin in Verzug, kann der Kunde erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Auftragnehmerin vor.
(4) Mitwirkungspflichten des Kunden:
Der Kunde verpflichtet sich, der Auftragnehmerin rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen. Änderungen oder Verzögerungen aufgrund verspäteter, unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden gehen zu dessen Lasten.
Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), gelten die Regelungen aus Absatz 2 entsprechend.
(5) Projektzeitraum & Ressourcenplanung:
Projekte sind grundsätzlich für einen Zeitraum von maximal vier Monaten geplant. Um eine reibungslose Durchführung zu gewährleisten, sind alle vereinbarten Termine und Fristen vom Kunden verbindlich einzuhalten. Verzögert sich das Projekt infolge von Versäumnissen des Kunden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, 10 % der Projektgesamtkosten als Verzugsentschädigung pro Verzögerung in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Projektpause & Rücktrittsrecht bei Inaktivität des Kunden:
Wurde das Projekt durch den Kunden beauftragt und die vereinbarte Vergütung vollständig im Voraus (Vorkasse) bezahlt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht anteilig, sofern es zu einer vorzeitigen Beendigung des Projekts kommt. Kommt es während des Projektzeitraums aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zu einer faktischen Unterbrechung oder Inaktivität von mehr als drei aufeinanderfolgenden Monaten, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Projekt einseitig für beendet zu erklären und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sowie reservierte Ressourcen und eingeplante Aufwände gelten in diesem Fall als vollständig vergütet.
(7) Terminabsagen und -verschiebungen:
Bis zu vier Terminabsagen oder -verschiebungen ab dem Onboarding, die mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden, bleiben kostenfrei. Ab der fünften Terminabsage oder -verschiebung wird pauschal eine Gebühr von 1.500,00 € je Vorfall fällig. Dies gilt gleichermaßen für Abgabefristen von Inhalten und vereinbarte Meetings.
(8) Kurzfristige Absagen:
Terminabsagen oder -verschiebungen, die weniger als 24 Stunden vorher erfolgen, werden ebenfalls mit 1.500,00 € je Vorfall berechnet.
(9) Langfristige Verzögerungen ohne vollständige Projektpause:
Kommt es durch wiederholte Terminabsagen, Terminverschiebungen oder versäumte Abgabefristen des Kunden zu anhaltenden Verzögerungen im Projektverlauf, ohne dass eine vollständige Projektpause gemäß Absatz (6) vorliegt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ab dem 6. Monat nach dem Onboarding-Termin monatlich 10 % der Projektgesamtkosten als Verzugsentschädigung in Rechnung zu stellen.
§ 10
Der Kunde verpflichtet sich, Quellen von Fotos und Grafiken zur Verfügung zu stellen, da die Urheber im Druckprodukt genannt werden. Zudem ist der Kunde verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Auftragnehmerin haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen.
§ 11
Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Auftragnehmerin schad- und klaglos; er hat der Auftragnehmerin sämtliche Nachteile zu ersetzen, die der Auftragnehmerin durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Auftragnehmerin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
§ 12 Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Auftragnehmerin vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Auftragnehmerin dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: (1) Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Auftragnehmerin treten der potentielle Kunde und die Auftragnehmerin in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. (2) Der potentielle Kunde erkennt, dass die Auftragnehmerin bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. (3) Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreicht, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Auftragnehmerin ist dem potentiellen Kunden schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. (4) Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später hervorgebracht und somit als Ursprung einer Vermarktungsstrategie oder eines Buches definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die individuell sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter (Slogans), Texte aller Art, Buchtitel, Struktur eines Buches, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. (5) Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Auftragnehmerin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. (6) Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Auftragnehmerin Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Auftragnehmerin binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.(7) Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Auftragnehmerin dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Auftragnehmerin dabei verdienstlich wurde. (8) Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Auftragnehmerin ein.
§ 13 Fremdleistungen/Beauftragung Dritter
(1) Die Auftragnehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). (2) Soweit die Auftragnehmerin notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. (3) Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Auftragnehmerin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Wenn die Beauftragung im Namen der Auftragnehmerin erfolgt, gelten die AGB der Auftragnehmerin. Wenn der Kunde den Dritten direkt in seinem eigenen Namen beauftragt, so geht der Kunde einen Vertrag mit dem Dritten ein. In diesem Fall gelten die AGB des jeweiligen Dritten. (4) In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit der Auftragnehmerin aus wichtigem Grund. (5) Kommt die Beauftragung Dritter durch zusätzliche, nicht im Angebot der Auftragnehmerin inkludierten Dienstleistungen zustande, beispielsweise die Beauftragung eines externen Lektors oder Grafikers, so sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten vom Kunden gesondert und abseits des Honorars der Auftragnehmerin zu tragen.
§ 14 Honorar & Zahlungsbedingungen
Vorauszahlung & Fälligkeit:
Die Projekte der Auftragnehmerin werden ausschließlich auf Basis von 100 % Vorauszahlung durchgeführt. Die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars ist unmittelbar nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung fällig. Erst nach vollständigem Zahlungseingang beginnt die Auftragnehmerin mit der Leistungserbringung. Teilzahlungen, Ratenzahlungen oder spätere Fälligkeiten sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abnahme & Rückmeldung:
Der Kunde verpflichtet sich, die von der Auftragnehmerin gelieferten Leistungen innerhalb von 7 Werktagenschriftlich freizugeben oder etwaige Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen.
Nutzungsrechte:
Mit vollständigem Zahlungseingang des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde die vereinbarten urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Arbeiten. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte uneingeschränkt bei der Auftragnehmerin. Beim Ghostwriting oder Buchproduktionen verzichtet die Auftragnehmerin auf das Namensnennungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z. B. Co-Autorenschaft).
Zusätzliche Leistungen & Änderungswünsche:
Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgedeckt sind, insbesondere nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Feedbackschleifen oder die Inanspruchnahme von Drittleistungen, werden gesondert entlohnt. Gleiches gilt für Leistungen, die der Kunde erst nach Projektabschluss oder Abnahme der Arbeiten wünscht.
Kostenvoranschläge:
Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin beziehen sich ausschließlich auf das jeweils aktuelle Angebot. Ein schriftlich vom Kunden akzeptierter Kostenvoranschlag gilt als verbindlich und kann nachträglich nicht widerrufen werden.
Projektabbruch durch den Kunden:
Bricht der Kunde ein beauftragtes Projekt ohne Verschulden der Auftragnehmerin einseitig ab oder ändert dieses wesentlich, bleibt der Anspruch der Auftragnehmerin auf das vollständige, vereinbarte Honorar in vollem Umfang bestehen. Bereits entstandene Fremdkosten oder Zusatzaufwände sind vom Kunden ebenfalls vollständig zu tragen. Zudem stellt der Kunde die Auftragnehmerin im Falle von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
§ 15 Eigentumsrecht, Urheberrecht und Nutzungsrecht
(1) Alle Leistungen der Auftragnehmerin, einschließlich jener aus Präsentationen(z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Aufnahmen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars im Eigentum der Auftragnehmerin. Mit vollständiger Bezahlung des Honorars werden sämtliche Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber übertragen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich dabei um ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte einschließlich des Rechts zur Veröffentlichung und Vervielfältigung. Dem Kunden steht es frei, diese Rechte ganz oder teilweise weiter zu übertragen, z.B. auf einen Verlag. Nutzt der Kunde bereits vor vollständiger Bezahlung die Leistungen der Auftragnehmerin, so beruht diese Nutzung auf einer jederzeit widerrufbaren, vorübergehenden Nutzungslizenz.
§ 16 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich grundsätzlich zur Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Auftrags bis zur Veröffentlichung.(2) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zudem zur Geheimhaltung jener Informationen, die nicht im Rahmen des jeweiligen Auftrags veröffentlicht werden, unabhängig von der Form der Veröffentlichung (Buch, Copywriting, Strategische Beratung etc.).
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§ 17 Kennzeichnung
(1) Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen, Firmenlogo, Buchcover und Buchsatz auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenznachweis).
§ 18 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Auftragnehmerin, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und abgenommen. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.(2) Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Auftragnehmerin zu. Die Auftragnehmerin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde für die Auftragnehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Auftragnehmerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.(3) Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Auftragnehmerin haftet im Falle von Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.(4) Sämtliche von der Auftragnehmerin verfasste Texte werden lektoriert und mehrfach Korrektur gelesen. Dies garantiert jedoch nicht die absolute Fehlerlosigkeit des Textes. Generell kann eine 100%ige Fehlerlosigkeit nicht gewährleistet werden.
§ 19 Haftung und Produkthaftung
(1) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Auftragnehmerin und die der Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute".(2) Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die auf Grund der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistung (z.B. Buch) gegen dem Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Auftragnehmerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Auftragnehmerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.(3) Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Auftragnehmerin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto- Auftragswert begrenzt.
§ 20 Datenschutz und Verschwiegenheit
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Auftragnehmerin personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.(2) Der Kunde und die Auftragnehmerin verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch für den jeweiligen Auftrag und dessen Inhalt selbst und besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 21 Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.
§ 22 Anwendbares Recht
Es findet ausschließlich das Recht des US-Bundesstaates Florida unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung.
Alternative Streitbeilegung:
Die Parteien streben an, etwaige Streitigkeiten zunächst durch Mediation oder außergerichtliche Einigung beizulegen. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die endgültige Streitentscheidung durch ein zuständiges Gericht am Sitz der Auftragnehmerin.
§ 23 Sonstige Bestimmungen
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.